Allgemeine Geschäftsbedingungen der tria Communication GmbH, FN 540375 w
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Geltung
- Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (tria Communication GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft (unabhängig vom Vertragstyp) und der Anbahnung desselben sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte und deren Anbahnung, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird.
- Wird in einzelnen Bestimmungen dieser AGB der Begriff „unternehmerischer Kunde“ verwendet, so gilt die betreffende Bestimmung nur für solche Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (kurz KSchG) sind. Umgekehrt gelten Bestimmungen, in welchen auf Verbraucher Bezug genommen wird, nur für solche Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind.
- Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Der Kunde unterwirft sich jedenfalls mit der Annahme der Lieferung bzw mit unserer Werk-/Dienstleistungsausführung der Geltung der gegenständlichen AGB, sofern wir auf diese im Zuge der Vertragsgespräche oder des Vertragsabschlusses ausdrücklich oder konkludent hingewiesen haben.
- Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob wir diese kannten oder nicht oder ihrer Geltung ausdrücklich widersprochen haben oder nicht.
- Gegenüber unternehmerischen Kunden gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, die auf unserer Homepage (www.wearetria.at) abrufbar ist.
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Angebot/Vertragsabschluss, Kostenvoranschläge, Konzept/Ideenschutz
- Unsere Angebote sind unverbindlich, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige Spezifikationen mitgeteilt werden; Auskünfte, Lösungsvorschläge, Beschreibungen, Proben, Muster etc. von uns sind ebenso ohne Gewähr. Der Vertragsabschluss kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer sonstigen auf den Vertragsabschluss gerichteten verbindlichen Erklärung von uns oder mit der Durchführung der Leistung zustande, falls eine solche schriftliche Auftragsbestätigung unterbleibt.
- Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- In Katalogen, Prospekten, Produktdatenblättern, Handbüchern, Zeichnungen, Abbildungen, sonstige Darstellungen, Anzeigen, Werbeaussendungen, Newslettern, im Internet (Homepage, soziale Netzwerke etc.) oder anderen Informations- oder Werbematerialien enthaltene Angaben über vertragsgegenständliche Produkte und Leistungen, gleichgültig ob diese von uns selbst, dem Hersteller oder von Dritten stammen, gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen verbindlichen Erklärung von uns gegenüber dem Kunden zum Vertragsinhalt erklärt werden. Legt der Kunde solche Informations- oder Werbematerialien seiner Entscheidung zu Grunde, hat er dies uns gegenüber offenzulegen, damit wir zu ihrer Richtigkeit Stellung nehmen können.
- Vorschläge des unternehmerischen Kunden zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes stellen ein ihn bindendes Angebot dar, wenn sie die Ware oder Leistung bestimmt genug beschreiben. Der unternehmerische Kunde ist an ein solches Angebot mindestens 14 Tage, nachdem es uns zugegangen ist, gebunden.
- Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so gilt die Abweichung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von 7 Werktagen nach ihrem Empfang, spätestens aber bei Erbringung der Leistung widerspricht. Gegenüber dem Verbraucher gilt dies nur dann, wenn wir ihn auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und ihm zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist eingeräumt haben.
- Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, werden Kostenvoranschläge ohne Gewähr erstellt. Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt dies nur dann, wenn wir vor Erstellung des Kostenvoranschlages darauf, dass für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages nicht gewährleistet werden kann, ausdrücklich hingewiesen haben.
- Erweist sich bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag eine Überschreitung von mehr als 15 % unvermeidlich, so werden wir den Kunden informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag gegen Bezahlung der bisher von uns erbrachten Leistungen zurückzutreten. Überschreitungen bis 15 % gelten vom Kunden jedenfalls als akzeptiert.
- Hat der Kunde uns zu einer Konzepterstellung vor Abschluss des Hauptvertrages eingeladen, kommt dadurch ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“) zu Stande, auf welches diese AGB ebenfalls anwendbar sind.
- Für die im Rahmen des Pitching-Vertrages präsentierte Ideen (insb. Schlagwörter, Texte, Grafiken, Illustrationen, usw) haben wir ein ausschließliches Nutzungsrecht. Der Kunde hat jede Verwendung, Verwertung oder Nutzung zu unterlassen; gleichgültig, ob die Idee im Rahmen des Urheberrechts geschützt ist oder noch keine Werkhöhe erreicht hat. Sofern der Kunde der Meinung ist, dass die von uns präsentierten Ideen, bereits öffentlich bekannt waren oder vom Kunden selbst bereits entwickelt worden sind, so hat er uns binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation unter Anführung von Beweismitteln, die die zeitliche Zuordnung erlauben, dies bekannt zu geben.
- Werden vom Kunden entgegen der voranstehenden Bestimmung dennoch Ideen aus dem Pitching-Vertrag verwertet, verwendet oder sonst genutzt, gesteht der Kunde damit unsere Verdienstlichkeit zu und wir haben Anspruch auf Abgeltung der erbrachten Konzepterarbeitungsleistungen entsprechend der zu diesem Zeitpunkt allgemein gültigen Stundensätze für unsere Leistungen.